Non prohibendis viris devotis adiutoribus desistentibus eodem officio, cum vel ad laterculensis gradum in scrinio sacrae memoriae provecti fuerint vel secundum locum obtinuerint in duobus aliis scriniis, post quem proximi creabuntur, licet nondum redacta sit quantitas pristina, tamen alios pro se quos elegerint subrogandos adiutores petere, qui posteriores erunt ceteris.
von kevin.d am 23.04.2019
Hingebungsvolle Assistenten, die ihre Stelle verlassen, sollen nicht daran gehindert werden, wenn sie entweder zum Registerbeamten im Amt für Heilige Erinnerung befördert wurden oder den zweiten Rang in den beiden anderen Ämtern erlangt haben, nach dem sie zu höheren Beamten werden, andere Assistenten ihrer Wahl als Ersatz zu erbitten, die den anderen untergeordnet sein werden, auch wenn die vorherige Anzahl noch nicht reduziert wurde.
von michel.p am 08.02.2021
Es soll nicht verboten sein, dass fromme Männer als Helfer von ihrem Amt zurücktreten, wenn sie entweder zum Rang des Laterculensis im Schreinsaal des heiligen Gedächtnisses befördert worden sind oder den zweiten Platz in zwei anderen Schreinsälen erhalten haben, wonach sie zu Proximi ernannt werden, und obwohl die ursprüngliche Anzahl noch nicht reduziert ist, dennoch andere an ihrer Stelle zu suchen, die sie als Helfer auswählen werden, welche nach den anderen kommen werden.