Nam his licere desistentibus ab adiutoris officio alios pro se quos voluerint adiutores subrogare ultimum locum in isdem adiutoribus obtenturos, licet superiorem in memoralibus habeant.
von yoshua.b am 26.05.2022
Wenn diese Assistenten von ihrem Amt zurücktreten, dürfen sie Ersatzkräfte ihrer Wahl benennen, wobei diese Ersatzkräfte den niedrigsten Rang unter den Assistenten einnehmen werden, selbst wenn sie in den offiziellen Aufzeichnungen einen höheren Rang innegehabt haben.
von nikita.852 am 25.06.2016
Denjenigen, die vom Amt des Assistenten zurücktreten, ist es gestattet, andere Assistenten nach ihrem Wunsch an ihrer Stelle zu substituieren, welche den letzten Platz unter den Assistenten einnehmen werden, auch wenn sie in den Aufzeichnungen einen höheren Rang haben.