Sancimus itaque reduci ac renovari statutum ordinis terminum, non ut eximantur adiutoribus ii, qui praeter praedictam dispositionem in praesenti exuberant, sed ut interea omnibus aliis interdicatur ab adfectando hoc nomen, donec exeuntibus singulis ac recedentibus decrescere possit vetita conglomeratio legitimusque iam resideat numerus:
von janick.9893 am 12.09.2017
Wir verordnen daher, dass der festgelegte Grenzwert des Ordens wiederhergestellt und erneuert werde, und zwar nicht so, dass diejenigen, die gegenwärtig über die vorerwähnte Verfügung hinaus überragen, von den Assistenten befreit werden, sondern damit inzwischen allen anderen untersagt sei, diesen Namen anzustreben, bis durch das Ausscheiden und Zurückziehen einzelner Mitglieder die verbotene Versammlung abnehmen kann und die legitime Anzahl nunmehr verbleibe.
von florian.b am 11.04.2020
Wir verordnen daher, dass die ursprüngliche Mitgliedschaftsgrenze wiederhergestellt und erneuert wird. Dies soll nicht bedeuten, dass die Assistenten, die derzeit die zuvor genannte Grenze überschreiten, entfernt werden, sondern um zu verhindern, dass jemand anderes diesen Titel beanspruchen kann, bis durch individuelle Abgänge und Rücktritte die Überzahl abnehmen und auf das gesetzlich zulässige Niveau zurückkehren kann.