Comperimus divinitus quidem fuisse dispositum viros devotos adiutores tuae magnitudinis certo esse in numero nec ad huiusmodi nomen vel operam plures licitum esse adspirare, quam in scrinio quidem sacrae memoriae duodecim tantum, septenos vero in duobus reliquis scriniis, id est sacrarum epistularum sacrorumque libellorum, sed posterioris licentiam temporis supra modum indulgendo ambitionibus disturbasse rei merita ac in multitudinem divulgasse, ut inter memorialium et adiutorum numerum non longum paene intersit.
von maxime872 am 17.06.2023
Wir haben erfahren, dass ursprünglich eine göttliche Verfügung die Anzahl der zugeordneten Hilfsreferenten in Ihrer Verwaltung begrenzte, und dass nicht mehr Personen solche Positionen anstreben durften als vorgeschrieben: zwölf in der Abteilung für kaiserliche Aufzeichnungen und jeweils sieben in den beiden anderen Abteilungen (für kaiserliche Korrespondenz und Eingaben). Die übermäßige Nachsicht der jüngeren Zeit hat jedoch dieses System durch die Zulassung von Ehrgeiz untergraben, indem die Positionen auf zu viele Personen verteilt wurden, sodass nunmehr kaum ein Unterschied zwischen der Anzahl der Aktenführer und Assistenten besteht.
von yann.849 am 06.08.2013
Wir haben entdeckt, dass es tatsächlich göttlich gefügt war, dass ergebene Männer als Assistenten Eurer Größe in einer festgelegten Anzahl sein sollten, und dass es nicht erlaubt war, dass mehr nach einem solchen Titel oder Amt streben durften, als im Archiv der heiligen Erinnerung lediglich zwölf, aber sieben in den beiden verbleibenden Archiven, das heißt der heiligen Schreiben und der heiligen Eingaben. Jedoch hat die Lizenz späterer Zeiten, die maßlos Ehrgeizen nachgab, die Verdienste der Sache gestört und in eine Menge ausgebreitet, sodass zwischen der Zahl der Memoriales und Adiutores fast kein langer Abstand mehr besteht.