His videlicet, qui militiam virorum devotissimorum memorialium gradu soluto deposuerunt seu deposuerint, et si quietis amore per provincias domicilium fovere maluerint, omnibus nihilo minus privilegiis, quae huiusmodi personis per sacratissimam legem nuper promulgatam a nostra serenitate praestita sunt, muniendis et eorum commodis atque auxilio potituris.
von ilias.w am 23.06.2021
Denjenigen nämlich, die ihren Dienst als höchst ergebene Memoriale mit entlassenem Dienstgrad niedergelegt haben oder niederlegen werden, und die, aus Liebe zum Frieden, es vorziehen, ihren Wohnsitz in den Provinzen zu behalten, sollen gleichwohl alle Privilegien gewährt werden, die solchen Personen durch das höchstheilige, kürzlich von unserer Erhabenheit erlassene Gesetz zugestanden wurden, sie sollen gestärkt und ihrer Vorteile und Unterstützung teilhaftig werden.
von carolin861 am 18.07.2020
Diese Veteranen, die ihren Dienst als pflichtbewusste Verwaltungsbeamte beendet haben oder beenden werden, können sich, wenn sie sich entscheiden, in den Provinzen niederzulassen und ein friedliches Leben zu suchen, weiterhin auf alle Privilegien berufen, die solchen Personen durch unsere kaiserliche Majestät mittels des kürzlich erlassenen heiligen Gesetzes gewährt wurden, und werden diese Vergünstigungen und Schutzrechte weiterhin genießen.