Propter hanc etenim causam et viros devotos memoriales non tantum agendo in quolibet iudicio, sed etiam actiones ab aliis ingerendas excipiendo privilegiis a nobis indultis potiri decernimus.
von joy913 am 13.03.2022
Aus diesem Grunde verfügen wir hiermit, dass die hingebungsvollen Memoriales nicht nur durch Handlungen in gerichtlichen Verfahren, sondern auch durch Entgegennahme von Klagen Dritter die uns von uns gewährten Privilegien genießen sollen.
von ayla.v am 10.08.2017
Aus diesem Grunde verfügen wir, dass die dem Gericht zugeteilten Beamten die ihnen gewährten Privilegien genießen sollen, sowohl wenn sie in Rechtsverfahren tätig sind als auch wenn sie Klagen Dritter entgegennehmen.