Domus etiam aliasque res superius nominatas ad curam memorati viri pertinentes vel postmodum quolibet modo ad eius sollicitudinem vel qui post eum ad eiusdem orphanotrophii curam vocati fuerint perventuras ad instar maioris venerabilis ecclesiae huius inclitae urbis omnibus privilegiis, quae eadem sancta ecclesia vel nunc adipiscitur vel postea merebitur, perpetuo potiri pietatis intuitu decernimus.
von jasmine917 am 11.06.2020
Das Haus und andere vorgenannte Sachen, die zur Betreuung des erwähnten Mannes gehören oder künftig in irgendeiner Weise zu seiner Verantwortung oder zu jenen, die nach ihm zur Betreuung desselben Waisenhauses berufen werden, verordnen wir aus Erwägungen der Frömmigkeit, auf die Weise der größeren ehrwürdigen Kirche dieser berühmten Stadt, auf ewig alle Privilegien zu besitzen, welche dieselbe heilige Kirche entweder jetzt erlangt oder künftig verdienen wird.
von martin.p am 08.11.2014
Wir verfügen, dass das Haus und die zuvor genannten Liegenschaften unter der Aufsicht der erwähnten Person sowie alle Güter, die künftig unter seiner oder der Aufsicht seiner Nachfolger in der Leitung des Waisenhauses stehen werden, auf Dauer alle Privilegien genießen sollen, die die große Kathedrale dieser berühmten Stadt gegenwärtig besitzt oder in Zukunft erlangen wird, und zwar aus Gründen der Frömmigkeit.