Illud etiam disponendum duximus utpote nonnullis anterioribus exemplis subnixum nec non iustitiae congruum, ut ab his, quibus concessum est adiutorum agmini pro se sociare, libellus offeratur viro illustri pro tempore quaestori petendaque eius subscriptio tempus atque hominem nec non rem ipsam continens, id est quod inter adiutores ei quem pro se subrogat merere permissum est:
von nour.b am 18.12.2021
Wir haben es auch für notwendig erachtet anzuordnen, gestützt auf einige frühere Beispiele und in Übereinstimmung mit der Gerechtigkeit, dass von denjenigen, denen es gestattet ist, jemanden zum Kreis der Assistenten hinzuzufügen, eine Petition an den illustren Herrn, der vorübergehend Quästor ist, gerichtet wird und dessen Unterschrift eingeholt wird, welche die Zeit, die Person und die Sache selbst enthält, das heißt, dass demjenigen, den er für sich selbst einsetzt, gestattet ist, unter den Assistenten zu dienen.
von tom867 am 10.07.2020
Wir haben beschlossen, diese Regel zu etablieren, die auf mehreren Präzedenzfällen basiert und mit Gerechtigkeit übereinstimmt: Jeder, der die Erlaubnis hat, jemanden in den Mitarbeiterstab zu ernennen, muss eine Eingabe beim amtierenden, hochgestellten Quästor einreichen. Er muss dessen Unterschrift auf einem Dokument einholen, das das Datum, die betreffende Person und die spezifische Angelegenheit festhält - namentlich, dass der als Stellvertreter Ernannte die Erlaubnis hat, unter den Assistenten zu dienen.