Monente tamen innata nobis clementia liberum esse cunctis prospeximus, si militia, qua decedendum est, inter eas habetur, quas volentibus licet distrahere, et in alios eam conferendi et pretia consequendi, prout in isdem agminibus consuevit hactenus.
von milana.z am 10.01.2016
Mit unserer angeborenen Milde beratend, haben wir gleichwohl verfügt, dass es für alle frei sein soll, wenn der Militärdienst, von dem man zurücktreten muss, zu jenen gezählt wird, bei denen es denjenigen, die es wünschen, erlaubt ist, ihn zu übertragen und an andere zu übergeben sowie Zahlungen zu erhalten, wie es bisher in eben diesen Rängen üblich war.
von yusuf901 am 24.01.2023
Geleitet von unserem natürlichen Sinn für Barmherzigkeit haben wir beschlossen, allen die Freiheit zu gewähren, ihre Militärposition zu anderen zu übertragen und dafür eine Zahlung zu erhalten, sofern der Militärdienst, den sie verlassen möchten, zu jenen gehört, die übertragbar sind, wie es bisher in diesen Einheiten üblich war.