Et licet ab antiquis variatum est et ab ipso papiniano in contrarias declinante sententias, tamen nobis haec decidentibus papinianus, licet variavit, eligendus est, non in prima, sed in secunda eius definitione, in qua lucrum statuit minime ad dominum rei pervenire:
von bennet.o am 17.04.2014
Und obwohl es von den Alten und von Papinianus selbst, der zu entgegengesetzten Ansichten neigte, variiert wurde, muss Papinianus dennoch, wenn wir diese Entscheidung treffen, trotz seiner Variation, nicht in seiner ersten, sondern in seiner zweiten Definition gewählt werden, in der er festlegte, dass der Gewinn keinesfalls an den Eigentümer der Sache gelangt:
von Gabriel am 13.11.2019
Obwohl es unter antiken Juristen unterschiedliche Ansichten gab und selbst Papinian seine Meinung zu dieser Angelegenheit änderte, haben wir uns entschlossen, Papinians Auffassung zu folgen - nicht seiner ersten, sondern seiner zweiten Meinung, in der er festlegte, dass der Gewinn nicht an den Eigentümer der Sache gehen sollte: