Si qui adscripticiae condicionis constituti mulieres liberas quacumque mente aut quacumque machinatione sive scientibus dominis sive ignorantibus sibi uxores coniunxerunt vel postea coniunxerint, in sua libertate permanere tam eas quam prolem quae ex eis cognoscitur procreata sancimus:
von jayson.913 am 29.04.2019
Wenn Männer von adscriptizischer Bedingung freie Frauen zu sich als Ehefrauen hinzugesellt haben oder später hinzugesellen werden, mit welcher Gesinnung oder mit welcher Machination auch immer, sei es mit wissenden oder unwissenden Herren, verfügen wir, dass sowohl sie als auch die Nachkommenschaft, die von ihnen bekanntermaßen gezeugt wurde, in ihrer Freiheit verbleiben sollen:
von edda.919 am 27.04.2019
Wir verfügen, dass Männer, die an das Land gebunden sind, wenn sie freie Frauen heiraten - sei es in der Vergangenheit oder Zukunft, unabhängig von ihrer Absicht oder Methode, und ob ihre Herren davon wussten oder nicht - sowohl diese Frauen als auch ihre bekannten Kinder frei bleiben sollen: