Sin vero scientibus his servi militaverint, cadere quidem eos non tantum dominio eorum, sed etiam omni patronatus iure, illos vero ingenuos effectos, si quidem utiles ad militiam eis datam visi fuerint, in ea durare, sin vero minime idonei sint, ea privari.
von rosa.937 am 18.11.2019
Wenn jedoch diese Personen es wissend sind, Sklaven militärischen Dienst geleistet haben, sollen sie nicht nur ihrer Herrschaft, sondern auch allen Rechten der Patronage verlustig gehen, jene, die zu freien Personen gemacht wurden, sollen, wenn sie für den Militärdienst als nützlich erscheinen, darin verbleiben, wenn sie jedoch am wenigsten geeignet sind, davon ausgeschlossen werden.
von benno.e am 28.09.2018
Wenn Sklaven jedoch mit Wissen ihrer Herren im Militärdienst dienen, verlieren sie nicht nur die Eigentumsrechte ihrer Herren, sondern auch alle Patronatsrechte über sie. Während diese Sklaven zu Freigelassenen werden, sollen sie, wenn sie sich für den zugewiesenen Militärdienst als nützlich erweisen, in diesem verbleiben; erweisen sie sich jedoch als ungeeignet, werden sie aus dem Dienst entlassen.