Ceteri etiam hiusmodi criminis rei, si quidem liberi sint, de hac sacratissima urbe pellentur, pro vigore iudiciario etiam competentibus suppliciis subiugandi, sin vero servi, severissimis animadversionibus plectentur.
von collin.o am 10.10.2021
Andere, die dieser Art von Verbrechen schuldig sind, sollen, wenn sie freie Personen sind, aus dieser höchstheiligen Stadt vertrieben werden, gemäß gerichtlicher Strenge auch zusätzlichen angemessenen Strafen unterworfen; wenn sie jedoch Sklaven sind, sollen sie mit schwersten Strafen belegt werden.
von lenard.t am 29.03.2018
Alle anderen Personen, die für dieses Verbrechen schuldig befunden werden, werden aus dieser heiligen Stadt vertrieben; wenn sie freie Bürger sind, werden sie zusätzlich angemessenen Strafen gemäß dem Gesetz gegenüberstehen, sind sie jedoch Sklaven, werden sie mit den härtesten Strafen belegt.