Si qui vero negotiatores, quos omni militia prohibuimus, iam militarunt, licentiam eis damus negotiationem quidem relinquere, militiam vero retinere, scientibus quod, si postea negotiantes appareant, militia privabuntur.
von maxim.a am 10.09.2013
Wenn tatsächlich Kaufleute, die wir vom gesamten Militärdienst ausgeschlossen haben, bereits im Militär gedient haben, gewähren wir ihnen die Erlaubnis, den Handel zwar aufzugeben, aber den Militärdienst zu behalten, wobei ihnen bekannt ist, dass sie, wenn sie danach beim Handel erscheinen, des Militärdienstes verlustig gehen werden.
von sofie.m am 13.07.2015
Wenn Händler, die wir zuvor vom Militärdienst ausgeschlossen hatten, bereits angeworben wurden, erlauben wir ihnen, ihr Handelsgeschäft aufzugeben und gleichzeitig ihre militärische Position zu behalten, mit der Maßgabe, dass sie bei erneutem Handel ihren militärischen Status verlieren werden.