In alienis vero terrulis nemo audeat invitis, immo nec volentibus vel ignorantibus dominis opes abditas suo nomine perscrutari.
von ludwig.b am 07.02.2018
Auf fremden Ländereien soll niemand es wagen, gegen den Willen der Besitzer - ja nicht einmal mit Zustimmung oder ohne Wissen der Herren - verborgene Schätze in seinem eigenen Namen zu suchen.
von joshua.922 am 06.06.2024
Niemand soll es wagen, auf fremdem Grund und Boden verborgene Schätze zu suchen, weder gegen den Willen noch mit Zustimmung oder ohne Wissen der Eigentümer, und zwar ohne eigenmächtige Ermächtigung.