Nam in suis quidem locis unicuique, dummodo sine sceleratis ac puniendis sacrificiis aut alia qualibet arte legibus odiosa, thesaurum ( id est condita ab ignotis dominis tempore vetustiore mobilia) quaerere et invento uti liberam tribuimus facultatem, ne ulterius dei beneficium invidiosa calumnia persequatur, ut superfluum sit hoc precibus postulare, quod iam lege permissum est, et imperatoriae magnanimitatis videatur praevenire liberalitas postulanda.
von lenard.828 am 27.02.2024
Denn in ihren eigenen Orten gewähren wir jedem frei die Erlaubnis, Schatz (das heißt von unbekannten Besitzern in früherer Zeit verborgene bewegliche Sachen) zu suchen und, wenn gefunden, zu nutzen, vorausgesetzt, dies geschieht ohne verbrecherische und strafbare Opfer oder eine andere, den Gesetzen verhasste Handlung, damit nicht weiterhin der Vorteil des Gottes mit bösartiger Verleumdung verfolgt werde, sodass es überflüssig wäre, dies durch Bitten zu erbitten, was bereits rechtlich erlaubt ist, und es wie eine Vorwegnahme der kaiserlichen Großmut erscheinen würde, die eigentlich erst erbeten werden müsste.
von marleen.904 am 16.10.2020
Hiermit gewähren wir jedem das Recht, auf eigenem Grund und Boden Schatz zu suchen und zu behalten (das heißt bewegliche Güter, die von unbekannten Besitzern in alter Zeit verborgen wurden), solange dabei keine kriminellen Opferrituale oder andere gesetzlich verbotene Methoden angewendet werden. Dies macht es überflüssig, dieses Privileg durch Bitten zu ersuchen, da es nunmehr gesetzlich erlaubt ist und die Großzügigkeit des Kaisers bereits gewährt hat, was andernfalls hätte beantragt werden müssen.