Nemo mulionem mutationibus deputatum vel per sollicitationem vel per receptionem subtrahere audeat, decem libras argenti poenae nomine reformidans inferre.
von antonia.i am 23.08.2013
Niemand soll es wagen, einen für die Poststationen abgestellten Fuhrknecht abzuwerben oder zu verbergen, bei Androhung einer Strafe von zehn Pfund Silber.
von benedict941 am 06.03.2017
Es wage niemand, einen für die Wechselstationen zugewiesenen Fuhrknecht weder durch Abwerbung noch durch Aufnahme wegzunehmen, bei Androhung einer Strafe von zehn Silberlibrn.