Quod si nobis super hoc aliquis crediderit supplicandum aut praeter huius legis tenorem in alieno loco thesaurum scrutatus invenerit, totum hoc locorum domino cedere compellatur et velut temerator legis saluberrimae puniatur.
von yasmine.z am 09.06.2013
Sollte jedoch jemand glauben, dass wir darüber angerufen werden müssen, oder über den Inhalt dieses Gesetzes hinaus an fremder Stelle nach Schätzen gesucht und diese gefunden haben, der wird gezwungen sein, dem Grundbesitzer alles herauszugeben und wird als Verletzer dieses höchst nützlichen Gesetzes bestraft.
von caspar.h am 11.08.2019
Wenn jemand uns in dieser Angelegenheit eine Petition einreicht oder entgegen diesem Gesetz auf fremdem Grundstück Schätze sucht und findet, muss er alles an den Grundstückseigentümer herausgeben und wird für die Verletzung dieses wichtigen Gesetzes bestraft.