At si quis in alieno loco non data ad hoc opera sed fortuitu invenerit, dimidium domino soli concessit.
von zoe822 am 06.09.2023
Wenn jemand auf fremdem Grundstück etwas zufällig findet, ohne absichtlich danach zu suchen, muss er die Hälfte dem Grundeigentümer überlassen.
von muhamed.j am 15.04.2024
Wenn jedoch jemand an einem fremden Ort ohne besondere Absicht, sondern zufällig etwas findet, hat er dem Grundeigentümer die Hälfte zugestanden.