Et convenienter, si quis in Caesaris loco invenerit, dimidium inventoris, dimidium Caesaris esse statuit.
von erick949 am 23.11.2015
Und folgerichtig bestimmte er, dass, wenn jemand etwas auf Caesars Eigentum findet, die Hälfte dem Finder und die Hälfte Caesar gehören soll.
von niklas932 am 15.11.2023
Und passenderweise bestimmte er: Wenn jemand an Caesars Stelle etwas findet, soll die Hälfte dem Finder, die Hälfte Caesar gehören.