Cui conveniens est et si quis in publico loco vel fiscali invenerit, dimidium ipsius esse, dimidium fisci vel civitatis.
von benjamin9896 am 30.07.2019
Es ist angemessen, dass, wenn jemand an einem öffentlichen Ort oder auf staatlichem Grund etwas findet, die Hälfte ihm gehört und die andere Hälfte dem Fiskus oder der Stadt.
von malina.i am 21.02.2018
Entsprechend dieser Regel gilt: Wenn jemand etwas an einem öffentlichen Ort oder auf staatlichem Eigentum findet, gehört die Hälfte dem Finder und die Hälfte der Staatskasse oder Stadt.