Tota igitur antiqua dubietate super hoc explosa nobis in hoc casu placuit, ut emancipatus utpote iniuria a patre adflictus non compellatur fideicommissum a sua persona relictum praestare.
von katarina.y am 21.12.2017
Nachdem somit alle alten Zweifel hierüber beseitigt wurden, hat es uns in diesem Fall gefallen zu bestimmen, dass ein emanzipierter Sohn, der durch Verletzung seitens des Vaters geschädigt wurde, nicht gezwungen sein soll, das von seiner Person hinterlassene Fideikommiss zu leisten.
von jannes.871 am 25.06.2024
Nach vollständiger Beseitigung aller früheren Unklarheiten haben wir in diesem Fall entschieden, dass ein emanzipierter Sohn, der bereits Unrecht von seinem Vater erlitten hat, nicht gezwungen werden kann, eine von ihm selbst errichtete Verfügung zu erfüllen.