Cum quis legatum vel fideicommissum utpote sibi relictum exigebat et testamento forte non apparente pro eo sacramentum ei ab herede delatum est et is religionem suam praestavit, adfirmans sibi legatum vel fideicommissum derelictum esse, et ex huiusmodi testamento id quod petebat consecutus est, postea autem manifestum factum est nihil ei penitus fuisse derelictum, apud antiquos quaerebatur, utrum iureiurando standum est, an restituere debet hoc quod accepit:
von victoria.a am 17.02.2024
Wenn jemand ein Legat oder Fideikommiss, angeblich ihm hinterlassen, forderte und das Testament möglicherweise nicht ersichtlich war, wurde ihm von dem Erben ein Eid angeboten, und er leistete seine religiöse Beteuerung, indem er bekräftigte, dass ihm das Legat oder Fideikommiss hinterlassen worden sei, und aus einem solchen Testament erhielt er das, was er suchte. Später wurde jedoch offenkundig, dass ihm tatsächlich nichts hinterlassen worden war. Bei den Alten wurde gefragt, ob man dem Eid treu bleiben müsse oder ob er das Erhaltene zurückgeben solle:
von emmi.x am 18.09.2023
Wenn jemand behauptete, ihm stehe Eigentum aufgrund eines Testaments oder Treuhandvermögens zu, das Testament jedoch nicht verfügbar war, bot der Erbe an, dass der Anspruchsteller einen Eid leisten könne. Die Person leistete einen feierlichen Eid, dass ihr das Eigentum vermacht worden sei, und aufgrund dieses Eides erhielt sie, worum sie gebeten hatte. Später wurde jedoch offenbar, dass ihr tatsächlich gar nichts vermacht worden war. Die antiken Rechtsgelehrten diskutierten, ob der Eid bindend sein sollte oder ob die Person das Erhaltene zurückgeben müsse.