Non enim, ut aliquid derogetur antiquioribus legibus, haec prolata sunt, sed ut, si quid deesse eis videbatur, hoc repleatur.
von neo.u am 23.01.2024
Diese Ausführungen wurden nicht getroffen, um von den älteren Gesetzen etwas zu schmälern, sondern um etwaige Lücken zu ergänzen, die in ihnen zu bestehen schienen.
von carlo.a am 16.11.2021
Diese Bestimmungen wurden nicht eingeführt, um den älteren Gesetzen etwas wegzunehmen, sondern um etwaige Lücken, die in ihnen bestanden haben könnten, zu schließen.