Nulli scriniario liceat pro tempore numerarios plus quam quaternis vicibus, nec his tamen continuandis, adiuvare:
von liv.f am 30.12.2019
Es sei keinem Schreiber erlaubt, Rechnungsführer mehr als viermal zu unterstützen, und diese Unterstützung darf nicht aufeinanderfolgend sein.
von milena948 am 05.04.2015
Keinem Verwaltungsangestellten ist es erlaubt, Buchhalter mehr als viermal vorübergehend zu unterstützen, und diese Unterstützungen dürfen nicht aufeinanderfolgend sein.