Quae omnia ita custodiri decernimus, ut nulli iudicum liceat delatum ad se crimen minori aut nulli coercitioni mandare, nisi ipse id pati velit, quod aliis dissimulando concesserit.
von aleyna947 am 09.05.2017
Wir verfügen, dass alle diese Angelegenheiten derart durchgesetzt werden, dass kein Richter einem vor ihnen gebrachten Verbrechen eine geringere oder gar keine Strafe zuweisen darf, es sei denn, sie selbst seien bereit, die gleiche Strafe zu erleiden, die sie anderen durch ihre Milde zu entgehen gestattet haben.
von valentina.863 am 19.01.2018
Wir verfügen, dass keinem Richter gestattet sein soll, ein ihm zugetragenes Verbrechen mit geringerer oder keiner Strafe zu belegen, es sei denn, er selbst wolle das erleiden, was er anderen durch Übersehen gewährt hat.