Si quis lege venerabili constitutus ex christiano iudaeus effectus sacrilegis coetibus adgregetur, cum accusatio fuerit comprobata, facultates eiusdem dominio fisci iubemus vindicari.
von clara937 am 12.09.2020
Wenn jemand, der unter ehrwürdigem Gesetz steht, vom Christen zum Judäer geworden, sich den frevelhaften Versammlungen anschließt, wird, wenn die Anklage bewiesen ist, dessen Besitz für die Herrschaft des Fiskus eingezogen.
von henry.x am 30.09.2023
Wenn jemand, der unserem ehrwürdigen Gesetz unterworfen ist, vom Christentum zum Judentum übertritt und sich deren ungesetzlichen Versammlungen anschließt, ordnen wir an, dass, sobald die Anklage bewiesen ist, sein Vermögen vom Staatsschatz beschlagnahmt wird.