Nulli militarium pro his annonis, quae in provinciis delegantur, repudiata ad tempus specierum copia et inopiae occasione captata pretia liceat postulare:
von mourice9954 am 06.09.2020
Militärangehörige dürfen für die in den Provinzen zugeteilten Verpflegungsrationen keine Zahlungen verlangen, indem sie verfügbare Vorräte verweigern und Versorgungsengpässe ausnutzen.
von justus.e am 30.08.2024
Es soll keinem Militärangehörigen erlaubt sein, für jene Versorgungsgüter, die in den Provinzen zugeteilt werden, Preise zu verlangen, nachdem die Warenlieferung vorübergehend abgelehnt und die Gelegenheit der Knappheit ausgenutzt wurde.