Cum autem magnitudo tua omnibus dispositis ad nos remeare iussa fuerit, tunc duces uniuscuiusque limitis, quotiens pro componendis civitatibus aut castris et pro stipendiis suis ac pro annonis aliquid opus habuerint, celerius ad virum magnificum praefectum per africam significent, ut ipse quae necessaria fuerint festinet facere, ne aliqua protractio provinciis noceat.
von mads.831 am 21.07.2021
Wenn jedoch Eure Magnifizenz, nachdem alles angeordnet worden ist, den Befehl erhalten wird, zu uns zurückzukehren, sollen alsdann die Befehlshaber jeder Grenzregion, sooft sie Bedarf haben bezüglich der Organisation von Städten oder Lagern und bezüglich ihrer Besoldung und Versorgung, umgehend dem bedeutenden Mann, dem Präfekten durch Afrika, Mitteilung machen, damit er selbst eilends das ausführe, was notwendig sein wird, auf dass keine Verzögerung den Provinzen schade.
von milla.831 am 08.07.2014
Sobald Eure Hoheit alle Anordnungen getroffen und der Befehl zur Rückkehr ergangen ist, sollen die Befehlshaber jedes Grenzabschnitts umgehend den erhabenen Präfekten von Afrika benachrichtigen, wenn sie hinsichtlich der Stadtorganisation, militärischer Lager, deren Besoldung oder Versorgung etwas benötigen. Auf diese Weise kann er schnell das Erforderliche bereitstellen und Verzögerungen verhindern, die den Provinzen schaden könnten.