Ea vero, quae ipse fecerit vel quae adhuc necessarie procuranda sunt, postea et memoratus vir magnificus praefectus africae et viri spectabiles duces et de aliis omnibus quae ibi aguntur frequenter ad nos referant, ut bene facta confirmemus et, quae opportunius debent fieri, ex nostra dispositione peragantur.
von aaron.862 am 24.11.2016
Der Präfekt von Afrika, dieser ausgezeichnete Beamte, und die Kommandeure sollen uns regelmäßig über seine Handlungen und Angelegenheiten, die noch Aufmerksamkeit erfordern, sowie über alles andere, was dort geschieht, berichten. Auf diese Weise können wir das gut Geleistete genehmigen und sicherstellen, dass notwendige Verbesserungen gemäß unseren Anweisungen durchgeführt werden.
von viktor827 am 07.03.2020
Diejenigen Dinge nämlich, die er selbst getan haben mag oder die noch notwendigerweise zu verwalten sind, sollen hernach sowohl der vorerwähnte prächtige Mann, der Präfekt von Afrika, als auch die angesehenen Männer, die Herzöge, über alle anderen Dinge, die dort häufig geschehen, uns berichten, auf dass wir die gut vollbrachten Dinge bestätigen und diejenigen, die zweckmäßiger zu erledigen sind, durch unsere Anordnung ausgeführt werden.