Interea vero si aliquas civitates seu castella per limitem constituta perviderit tua magnitudo nimiae esse magnitudinis et propter hoc non posse bene custodiri, ad talem modum eas construi disponat, ut possint per paucos bene servari.
von mats.m am 27.01.2016
Indes jedoch, falls Eure Hoheit städtische Siedlungen oder Festungen entlang der Grenze wahrgenommen hat, die von übermäßiger Größe sind und deshalb nicht gut bewacht werden können, möge Eure Hoheit anordnen, dass diese derart errichtet werden, dass sie von wenigen Männern gut verteidigt werden können.
von maja.t am 22.03.2016
Wenn dabei festgestellt wird, dass entlang der Grenze gelegene Städte oder Festungen zu groß sind und daher nicht angemessen verteidigt werden können, sollte man veranlassen, dass sie auf eine Größe umgebaut werden, die es ermöglicht, sie von einer kleinen Anzahl von Männern wirksam zu bewachen.