Quapropter iubemus huiusmodi hominibus nec cuiuslibet militiae seu cinguli vel dignitatis praerogativam in hac parte suppetere, sed eos, qui statutis in quacumque militia connumerati sunt vel fuerint seu dignitatem aliquam praetendunt, sine quadam fori praescriptione his iudicibus tam in publicis quam in privatis causis oboedire compelli, ad quorum sollicitudinem professionis seu negotiationis, quam praeter militiam, ut dictum est, exercent, gubernatio videtur respicere, ita tamen, ut ipsis nihilo minus iudicibus, sub quorum iurisdictione militia seu dignitas eorum constituta est, procul dubio respondeant.
von frida.932 am 09.03.2021
Daher verfügen wir, dass solche Personen keine besonderen Privilegien aufgrund ihres Militärdienstes, ihrer Amtsstellung oder ihres Ranges in diesen Angelegenheiten geltend machen können. Stattdessen müssen diejenigen, die in irgendeinem Militärdienst eingeschrieben sind oder waren oder ein Amt bekleiden, den zuständigen zivilen Richtern in öffentlichen und privaten Angelegenheiten ohne jegliche gerichtliche Ausnahme Folge leisten. Diese Richter beaufsichtigen alle Tätigkeiten oder Geschäfte, die diese Personen außerhalb ihres Militärdienstes ausüben. Gleichwohl müssen sich diese Personen weiterhin bei den Richtern verantworten, die für ihren Militärdienst oder ihre Amtsstellung zuständig sind.
von joana8829 am 17.08.2016
Daher verfügen wir, dass für Personen dieser Art weder irgendwelche Privilegien des Militärdienstes noch ein Amtsgürtel oder eine Würde in dieser Angelegenheit geltend gemacht werden können, sondern dass diejenigen, die in irgendeinem Militärdienst ernannt wurden oder sind oder eine Würde beanspruchen, ohne jede Gerichtsstandseinschränkung verpflichtet sind, diesen Richtern sowohl in öffentlichen als auch in privaten Angelegenheiten Folge zu leisten, deren Aufgabe es zu sein scheint, die Verwaltung des Berufes oder Geschäfts zu überwachen, den sie neben dem Militärdienst, wie gesagt, ausüben, und zwar dergestalt, dass sie zweifellos denjenigen Richtern Rechenschaft ablegen, unter deren Gerichtsbarkeit ihr Militärdienst oder ihre Würde begründet ist.