Nemo in provinciis, qui semel domestici vel cancellarii ministerium gesserit, ad eandem observationem aliqua ambitione iterum remeare concedatur.
von martha.z am 20.12.2022
Es soll niemandem in den Provinzen gestattet sein, der einmal das Amt eines Hofbeamten oder Kanzlers innegehabt hat, durch irgendwelche Ehrgeizbestrebungen erneut in denselben Dienst zurückzukehren.
von alexandra8872 am 13.09.2017
Niemand in den Provinzen, der bereits als Haushaltsbeamter oder Kanzler gedient hat, soll die Erlaubnis erhalten, erneut für dieselbe Position zu kandidieren.