Quicumque apparitores ob culpam vel neglegentiam fuerint iudicato distincti, ad nullam militiam adspirandi habeant facultatem:
von mourice9878 am 13.06.2023
Diejenigen Beamten, die aufgrund von Verschulden oder Fahrlässigkeit durch Urteil ihres Dienstes enthoben wurden, sollen keinerlei Möglichkeit haben, sich um militärische Dienste zu bewerben:
von janik.v am 05.09.2021
Gerichtsbeamte, die aufgrund eines Rechtspruchs wegen Fehlverhaltens oder Fahrlässigkeit entlassen wurden, dürfen keine Position im Militärdienst anstreben: