Qui vel exiguam rei familiaris substantiam habent, militare in apparitorum numero non vetentur.
von conner.v am 15.05.2024
Diejenigen, die auch nur einen geringen Bestand an Familienvermögen besitzen, dürfen im Dienst der Verwaltungsdiener nicht gehindert werden.
von pascal826 am 19.02.2023
Personen, die auch nur ein bescheidenes Haushaltsvermögen besitzen, dürfen im Kreis der Beamten dienen.