Qui ad tutelam vel curam vocantur, romae quidem trium liberorum incolumium numero, quorum etiam status non ambigitur, in italia vero quattuor, in provinciis autem quinque habent excusationem.
von rafael.q am 30.08.2020
Diejenigen, die zur Vormund- oder Pflegschaft berufen werden, haben eine Befreiung, und zwar in Rom bei drei überlebenden Kindern, deren Status unbestritten ist, in Italien vier und in den Provinzen fünf.
von amy.d am 02.12.2018
Personen, die als Vormünder oder Betreuer aufgerufen werden, können von ihrer Pflicht befreit werden, wenn sie in Rom drei, in Italien vier oder in den Provinzen fünf überlebende Kinder mit unumstrittenem Status haben.