Hos autem tribunos, qui suis negotiis occupati minime sacrum palatium curaverint frequentandum, nisi intra annale spatium revertantur, quamvis commeatus iura praetendunt, pro absentia quidem unius anni unius gradus, si vero duobus annis afuerint, duorum, si tribus, trium, si quattuor, similiter quattuor graduum subire iacturam his qui inferiores eis fuerint postponendos.
von lijas.x am 02.04.2015
Diese Offiziere, die ihre Dienstpflichten am kaiserlichen Hof vernachlässigen, weil sie mit persönlichen Angelegenheiten beschäftigt sind, müssen innerhalb eines Jahres zurückkehren. Selbst wenn sie behaupten, Urlaub zu haben, werden sie bestraft: Für ein Jahr Abwesenheit verlieren sie einen Dienstgrad; für zwei Jahre zwei Dienstgrade; für drei Jahre drei Dienstgrade; und für vier Jahre vier Dienstgrade. In jedem Fall werden sie unter diejenigen degradiert, die zuvor ihre Untergebenen waren.
von elija.b am 30.11.2018
Überdies sollen diese Tribunen, die mit ihren eigenen Angelegenheiten beschäftigt, sich minimal um das heilige Palais gekümmert haben, sofern sie nicht innerhalb eines Jahres zurückkehren - obwohl sie Urlaubsrechte geltend machen - für eine Abwesenheit von einem Jahr den Verlust eines Ranges erleiden, bei zwei Jahren den Verlust von zweiRängen, bei drei Jahren von drei, bei vier Jahren entsprechend von vierRängen, und sollen hinter diejenigen gestellt werden, die niedriger als sie waren.