Hos autem tribunos, qui suis negotiis occupati minime sacrum palatium curaverint frequentandum, nisi intra annale spatium revertantur, quamvis commeatus iura praetendunt, pro absentia quidem unius anni unius gradus, si vero duobus annis afuerint, duorum, si tribus, trium, si quattuor, similiter quattuor graduum subire iacturam his qui inferiores eis fuerint postponendos.
von elija.b am 30.11.2018
Überdies sollen diese Tribunen, die mit ihren eigenen Angelegenheiten beschäftigt, sich minimal um das heilige Palais gekümmert haben, sofern sie nicht innerhalb eines Jahres zurückkehren - obwohl sie Urlaubsrechte geltend machen - für eine Abwesenheit von einem Jahr den Verlust eines Ranges erleiden, bei zwei Jahren den Verlust von zweiRängen, bei drei Jahren von drei, bei vier Jahren entsprechend von vierRängen, und sollen hinter diejenigen gestellt werden, die niedriger als sie waren.