Nam biennales metas viro spectabili pro tempore primicerio agendis numeris duximus statuendas.
von aaliya.v am 22.07.2013
Wir haben beschlossen, eine zweijährige Amtszeitbegrenzung für den angesehenen Amtsträger festzulegen, der als kommissarischer Hauptbuchhalter fungiert.
von ela.8896 am 19.04.2018
Wir haben beschlossen, dass für den angesehenen Amtsträger, der derzeit als Primicerius fungiert, zweijährige Grenzen für die Durchführung von Aufgaben festgelegt werden müssen.