Neque inanibus immorari sinatur obiectis, ut vires sibimet locorum causetur incognitas, qui familiaris rei scire vires vel merita atque emolumenta debuerat.
von moritz.o am 18.01.2024
Und man soll ihm nicht erlauben, auf leeren Objekten zu verweilen, sodass er die unbekannten Kräfte der Orte als Ausrede bemühen kann, derjenige, der die Kräfte, Verdienste und Vorteile der Haushaltsangelegenheiten hätte kennen sollen.
von medina.y am 28.05.2019
Er sollte nicht die Erlaubnis haben, sich bei nichtigen Ausreden aufzuhalten und die Unkenntnis lokaler Bedingungen zu bemängeln, wo er doch die Verfassung seiner Haushaltsangelegenheiten, einschließlich deren Fähigkeiten und Vorteile, hätte kennen müssen.