Quisquis maior aetate praedia etiam procul posita distraxerit, paulo vilioris pretii nomine repetitionis rei venditae copiam minime consequatur.
von jayden972 am 28.05.2023
Wenn ein Volljähriger eine Liegenschaft verkauft, auch wenn diese weit entfernt liegt, kann er die verkaufte Immobilie nicht allein deshalb zurückfordern, weil der Verkaufspreis geringfügig unter dem Marktwert lag.
von nellie.9993 am 06.04.2024
Wer älteren Alters ist und Grundstücke, auch solche in weiter Entfernung, aufgrund eines etwas niedrigeren Preises veräußert hat, der wird keinesfalls die Möglichkeit erhalten, die verkaufte Sache zurückzufordern.