Ea condicione distractis praediis, ut quod rei publicae debebatur qui comparavit restitueret, venditor a se celebrata solutione quanti interest experiri potest, non ex eo, quod emptor non satis conventioni fecit, contractus irritus constituitur.
von dominic.w am 03.01.2020
Wird ein Grundstück unter der Bedingung verkauft, dass der Käufer die Staatsschulden begleichen muss, kann der Verkäufer nach eigener Zahlung Schadensersatz geltend machen; der Vertrag wird nicht ungültig, nur weil der Käufer die Vereinbarung nicht erfüllt hat.
von nino.l am 17.06.2021
Die Ländereien wurden unter der Bedingung verkauft, dass derjenige, der sie erwirbt, die Schuld gegenüber der öffentlichen Körperschaft zurückzahlen muss. Der Verkäufer kann nach vollständiger Zahlung die Höhe des Schadensersatzes geltend machen, wobei der Vertrag nicht allein deshalb deshalb ungültig wird, weil der Käufer die Vereinbarung nicht vollständig erfüllt hat.