Si maior annis viginti quinque fundum distraxisti, propter hoc solum, quod ementi, ne compararet, socer tuus denuntiavit, emptionem a te rescindi bona fides non patitur.
von valentin875 am 14.04.2019
Wenn du als Person über fünfundzwanzig Jahre alt einen Hof verkauft hast, allein deshalb, weil dein Schwiegervater dem Käufer eine Warnung gegeben hat, damit er nicht kaufe, erlaubt die Treu und Glauben nicht, dass du den Verkauf rückgängig machst.
von jaden.v am 29.05.2018
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Verkaufs älter als fünfundzwanzig Jahre waren, kann der Verkauf nicht allein aufgrund der Warnung Ihres Schwiegervaters, der dem Käufer vom Kauf abriet, nach Treu und Glauben rückgängig gemacht werden.