Placito autem pretio non numerato, sed solum tradita possessione istiusmodi contractus non habetur irritus, nec idcirco is qui comparavit minus recte possidet, quod soluta summa quam dari convenerat negatur.
von manuel.964 am 06.06.2018
Auch wenn der vereinbarte Preis noch nicht bezahlt wurde, sondern nur der Besitz übertragen wurde, gilt ein solcher Vertrag nicht als ungültig, und das Recht des Käufers auf Besitz wird nicht geschmälert, nur weil der vereinbarte Betrag noch nicht entrichtet wurde.
von elif.8868 am 04.11.2014
Der vereinbarte Preis ist zwar nicht gezahlt worden, jedoch ist allein durch die Übertragung des Besitzes ein derartiger Vertrag nicht als ungültig anzusehen, und derjenige, der erworben hat, besitzt nicht weniger rechtmäßig, nur weil die Summe, die zu zahlen vereinbart war, als nicht entrichtet gilt.