Cum interdictae venditionis vitium etiam pretii fraude tutor vester cumulasse proponatur, non dubitabit praeses provinciae, quando venditionem confirmare voluistis, residuum pretium cum usuris venditae a tutore possessionis celeriter vobis restitui iubere.
von lorenz825 am 28.09.2023
Da behauptet wird, dass Ihr Vormund nicht nur einen unzulässigen Verkauf getätigt, sondern auch bezüglich des Preises Betrug begangen hat, wird der Provinzstatthalter bereitwillig anordnen, dass Ihr Vormund, da Sie den Verkauf aufrechterhalten wollten, Ihnen das verbleibende Geld zuzüglich Zinsen für die verkaufte Liegenschaft umgehend zurückzahlt.
von milla915 am 29.11.2023
Da der Vormund angeblich dem Mangel des untersagten Verkaufs auch noch eine Preistäuschung hinzugefügt haben soll, wird der Provinzgouverneur nicht zögern, wenn Sie den Verkauf bestätigen wollten, die Restsumme nebst Zinsen für die vom Vormund verkaufte Besitzung Ihnen umgehend zurückzuerstatten.