Unde aditus praeses provinciae, si non te transegisse reppererit, sed ex maiore dote partem consecutam, residuum restitui providebit.
von leyla.903 am 25.11.2019
Wenn Sie daher den Provinzgouverneur aufsuchen und dieser feststellt, dass Sie keine Einigung getroffen, sondern nur einen Teil einer größeren Mitgift erhalten haben, wird er dafür sorgen, dass Ihnen der verbleibende Betrag zurückerstattet wird.
von noel.956 am 25.07.2015
Sollte der Provinzgouverneur angerufen werden und feststellen, dass Sie keine Abfindung getroffen, sondern nur einen Teil einer größeren Mitgift erhalten haben, wird er veranlassen, dass der Restbetrag zurückerstattet wird.