Ex pecunia dotali fundus a marito tuo comparatus non tibi quaeritur, cum neque maritus uxori actionem empti possit adquirere ac dotis tantum actio tibi competat.
von willi918 am 03.02.2024
Ein Grundstück, das Ihr Ehemann mit Ihrem Mitgiftgeld gekauft hat, wird nicht Ihr Eigentum, da ein Ehemann keine Erwerbsrechte an seine Frau übertragen kann und Ihr einziger rechtlicher Anspruch nur auf die Mitgift selbst besteht.
von anastasia861 am 13.05.2018
Aus Mitgiftgeld ist ein von Ihrem Ehemann erworbenes Grundstück nicht für Sie erworben worden, da weder ein Ehemann für eine Ehefrau den Kaufanspruch erwerben kann noch Ihnen außer dem Mitgiftsanspruch eine andere Handlung zusteht.