De his, quae in dotem data ac direpta commemoras, mariti tui esse actionem nulla est dubitatio.
von jadon.908 am 14.02.2024
Es besteht kein Zweifel, dass Ihr Ehemann das Recht hat, wegen der von Ihnen erwähnten gestohlenen Gegenstände der Mitgift rechtliche Schritte einzuleiten.
von karolina977 am 05.07.2022
Bezüglich der Dinge, die du als Mitgift gegeben und geplündert erwähnst, besteht kein Zweifel an dem Rechtsanspruch deines Ehemanns.