Aditus itaque praeses provinciae probationis aetatis examinata causa, si tuum dolum non reppererit intercessisse, ac te minorem tunc fuisse probaveris, causa cognita in integrum restitui providebit.
von yara.r am 23.10.2019
Wenn Sie den Provinzgouverneur aufsuchen, wird dieser den Altersnachweis prüfen, und falls er keine Beweise für einen von Ihnen begangenen Betrug findet und Sie nachweisen können, dass Sie zum damaligen Zeitpunkt minderjährig waren, wird er den Fall überprüfen und veranlassen, dass Ihre Rechte vollständig wiederhergestellt werden.
von karolin977 am 05.09.2013
Wenn daher der Provinzgouverneur angerufen wurde, nachdem die Altersüberprüfung untersucht worden ist, wird er, falls er keinen Betrug festgestellt hat und Sie nachweisen können, dass Sie damals minderjährig waren, nach Prüfung des Falls Ihre vollständige Rechtsstellung wiederherstellen.