Sane his missis, qui necdum functi muneribus ad haec idonei constituti vocari debent, vos, si ad obsequium civilium munerum reppererit paruisse, ne iterum interpellemini, praeses provinciae providebit.
von friedrich979 am 05.02.2024
Der Provinzgouverneur wird sicherstellen, dass Sie nicht weiter belästigt werden, sofern er feststellt, dass Sie Ihre zivilen Pflichten bereits erfüllt haben. Dies gilt für diejenigen, die ihre Pflichten noch nicht erfüllt haben und als geeignete Kandidaten für diese Positionen in Betracht kommen sollten.
von leopold.g am 19.11.2013
Nachdem diese entsandt worden sind, sollen diejenigen, die ihre Pflichten für die dafür vorgesehenen Aufgaben noch nicht erfüllt haben und die geeignet ernannt wurden, aufgerufen werden. Der Provinzgouverneur wird dafür sorgen, dass Sie, sofern er feststellt, dass Sie den Verpflichtungen der zivilen Pflichten nachgekommen sind, nicht erneut gestört werden.