Intervalla temporum, quae in unius persona locum habent, fratribus, licet communia possideant bona, minime prodesse frequenter constitutum est.
von erick.909 am 19.04.2016
Es ist häufig festgestellt worden, dass die Zeitintervalle, die für eine einzelne Person gelten, Brüdern, selbst wenn sie gemeinsam Güter besitzen, keineswegs zum Nutzen gereichen.
von veronika.973 am 04.11.2013
Es ist wiederholt festgestellt worden, dass Zeiträume, die für eine Einzelperson gelten, Geschwistern nicht zugutekommen, selbst wenn sie gemeinsam Eigentum besitzen.